Frauen Land Oberösterreich

Häufig gestellte Fragen - hier gibt es Antworten!

 

Fragen der Mädchen

 

An wen kann ich mich bei Unklarheiten wenden?

Für alle Fragen, die in den FAQs nicht beantwortet werden oder bei Problemen kontaktiere bitte das Girls' Day Office.

 

Wer kann teilnehmen?

Schülerinnen der 3. und 4. Klasse Hauptschule, der 4. Klasse AHS sowie der einjährigen Wirtschaftsfachschulen.

 

Gibt es eine Altersbeschränkung für Mädchen?

Nein.

 

Von welchen Schulen können Mädchen teilnehmen?

Deine Schule muss sich angemeldet haben. Die Liste mit den angemeldeten Schulen ist hier zu finden.

 

Was kann ich tun, wenn die Schule nicht angemeldet ist?

Schülerinnen oder Eltern können bis zum Anmeldeschluss für Schulen am 26.2.2010 die Schule zur Teilnahme anregen oder das Girls' Day Office um Unterstützung bitten.

 

Wie kann ich mich anmelden?

Von 1.12.2009 bis 26.2.2010 musst du dich bei deinem/r KontaktlehrerIn voranmelden – dazu ist die Unterschrift deiner Eltern notwendig. Dein/e LehrerIn gibt uns deine Voranmeldung bekannt.

Von 17. (ab 8 Uhr) bis 24. März 2010 können (nur!) diese Mädchen online auf der Startseite dieser Website einen Girls' Day Arbeitsplatz buchen.

 

Wie kann ich mich für den Girls' Day vorbereiten?

Wir haben für dich eine Checkliste zusammengestellt, die dir bei der Vorbereitung hilft. Du findest sie unter Wichtige Dokumente zum Herunterladen.

 

Wie komme ich zum Girls' Day-Unternehmen?

Deine Eltern müssen sicherstellen, dass du pünktlich am Arbeitsplatz erscheinst.

 

Was ist zu tun, wenn ich am Girls' Day krank bin?

Jede Verhinderung bitte unbedingt sofort im Betrieb und in der Schule bekannt geben! Bei Fragen steht auch das Girls' Day Office zur Verfügung.

 

Was passiert am Girls’ Day?

Du arbeitest in deinem Girls’ Day Betrieb mit. Du wirst den ganzen Tag von einer Mentorin/Mentor des Betriebes begleitet und bekommst Informationen zu Aufstiegschancen, Arbeitsbedingungen und anderen Fragen.

 

Bin ich versichert?

Der Girls’ Day ist eine schulbezogene Veranstaltung und als teilnehmendes Mädchen bist du daher versichert.

 

Bekomme ich für den Girls' Day einen Lohn?

Nein.

 

Muss ich für die Teilnahme am Girls' Day bezahlen?

Nein.

 


 

Fragen der UnternehmerInnen

 

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen für den Girls' Day mitbringen?

Alle Unternehmen, Vereine, Organisationen, die im technischen oder handwerklichen Bereich tätig sind, sind eingeladen, den Mädchen am Girls' Day Einblick in die betreffende Berufswelt zu geben.

 

Wie kann ein Unternehmen beim Girls' Day teilnehmen?

Viele Betriebe werden kontaktiert mit der Bitte beim Girls' Day mitzumachen und einer genauen Beschreibung der Anmeldung. Jene, die Interesse haben und nicht angefragt wurden, können gerne mit dem Girls' Day Office oder Moser-Simmill Unternehmensberatung Kontakt aufnehmen - wir unterstützen und beraten Sie gerne bei Ihrer Anmeldung.

 

Wie funktioniert die Anmeldung für Betriebe?

Betriebe, die seit 2007 nicht beim Girls' Day mitgemacht haben, finden im Menüpunkt Neuanmeldung für Betriebe die notwendigen Informationen.

Betriebe, die in den vergangenen Jahren bereits mitgemacht haben, werden Mitte Jänner per e-Mail kontaktiert und bekommen neue Zugangsdaten, mit denen die Einträge unter Firmendaten bearbeiten aktualisiert werden können.

 

Welche Mädchen können am Girls’ Day teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Schülerinnen der 3. und 4 Klassen HS und AHS sowie der einjährigen Wirtschaftsfachschulen, die von den Schulen vorangemeldet sind. ACHTUNG: Nur für diese Mädchen gilt der Versicherungsschutz! Die Liste mit den teilnehmenden Schulen ist hier zu finden.

 

Was passiert, wenn sich ein Mädchen beim Girls' Day verletzt?

Der Girls’ Day ist eine schulbezogene Veranstaltung. Die angemeldeten Mädchen, die den Girls’ Day in Ihrem Unternehmen verbringen, sind unfallversichert.

 

Wie können sich Unternehmen auf den Girls' Day vorbereiten?

Unter Wichtige Dokumente zum Herunterladen finden Sie Tipps für den Ablauf und die Organisation des Girls’ Day in Ihrem Unternehmen.

 

Was passiert, wenn ein angemeldetes Mädchen am Girls’ Day erkrankt oder nicht am Girls’ Day Arbeitsplatz erscheint?

Die teilnehmenden Mädchen bzw. deren Eltern sind angewiesen, im Krankheitsfall die Schule und den Betrieb zu verständigen. Sollte es Probleme geben, bitte nehmen Sie umgehend mit dem Girls' Day Office Kontakt auf.

 


 

Fragen der LehrerInnen

 

Wie kann ich als LehrerIn die Mädchen unterstützen?

Wichtig ist es, bei den Mädchen Interesse zum Mitmachen zu wecken. Für konkrete Unterstützungsschritte haben wir ein Merkblatt entwickelt, das unter Wichtige Dokumente zum Herunterladen zu finden ist.

 

Wie kann meine Schule teilnehmen?

Der Landesschulrat hateinen Erlass für Hauptschulen und einjährige Wirtschaftsfachschulen sowie für die AHS herausgegeben, dem die Formulare zur Anmeldung beigelegt sind. Die Anmeldefrist für Schulen beginnt am 1.12.2009 und endet am 26.2.2010. Der Erlass ist unter Wichtige Dokumente zum Herunterladen zu finden.

 

Wie funktioniert das neue Anmeldeverfahren?

Wie bisher können nur jene Schulen teilnehmen, die sich angemeldet haben. Dies ist heuer ab 1.12.2009 erstmals online möglich - die genaue Schritt-für-Schritt-Erklärung im Downloadbereich gibt Auskunft über die Vorgangsweise (sowohl Anmeldung der Schulen als auch Voranmeldung der Mädchen durch die Schulen).

Die Anmeldung der Mädchen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Mädchen müssen sich in ihrer Schule zur Teilnahme voranmelden - das verbindliche Anmeldeformular, das dem Erlass beiliegt, muss von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Name und Vorname der vorangemeldeten Mädchen wird von dem/der KontaktlehrerIn online eingetragen.

(Nur!) diese Mädchen können von 17. (ab 8 Uhr) bis 24. März 2010 online einen Arbeitsplatz buchen.

 


 

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